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   BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76   

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https://dejure.org/1976,6239
BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76 (https://dejure.org/1976,6239)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1976 - 1 StR 286/76 (https://dejure.org/1976,6239)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1976 - 1 StR 286/76 (https://dejure.org/1976,6239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch - Maßgeblichkeit der Vorstellung des Täters für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Abgrenzung der Fortsetzung eines begonnen Versuchs von der Wiederholung eines fehlgeschagenen Versuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 978/52
    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Für diese rechtliche Beurteilung kommt es darauf an, ob der Täter die Vorstellung hat, einen erst begonnenen Versuch fortzusetzen, oder ob er sich vorstellt, einen fehlgeschlagenen Versuch zu wiederholen (BGHSt 4, 180, 181).
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Nach fester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung des beendigten vom nicht beendigten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131; 14, 75, 79; 22, 330; BGH GA 1956, 89).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Nach fester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung des beendigten vom nicht beendigten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131; 14, 75, 79; 22, 330; BGH GA 1956, 89).
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Soweit es sich nach allem um einen fortgesetzten Versuch gehandelt haben sollte, kämen die Grundsätze über den Rücktritt vom fortgesetzten unbeendigten Versuch (BGHSt 21, 319) nicht zur Anwendung; denn auch jene Entscheidung stellt nicht in Frage, daß dann, wenn die Einzelakte des fortgesetzten Versuchs jeweils beendigte Versuche bilden, die Frage des Rücktritts für jede Einzelhandlung besonders zu prüfen ist (BGHSt 21, 319, 323 m. Nachw.).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Nach fester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung des beendigten vom nicht beendigten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131; 14, 75, 79; 22, 330; BGH GA 1956, 89).
  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 473/69

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen fahrlässiger Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Unbeendigter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 22 Rdn. 11).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 566/69

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Unbeendigter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 22 Rdn. 11).
  • BGH, 23.01.1970 - 2 StR 604/69

    Teilweiser Rechtsmittelerfolg des Angeklagten mit der Folge der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 06.07.1976 - 1 StR 286/76
    Unbeendigter Versuch liegt nur dann vor, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendigter Versuch gegeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 18. November 1969 - 1 StR 473/69; Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 22 Rdn. 11).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    In neueren Entscheidungen hat der 1. Strafsenat unabhängig vom Tatplan unbeendeten Versuch lediglich dann angenommen, wenn der Täter überzeugt war, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten werde (Urteil vom 6. Juli 1976 - 1 StR 286/76), und beendeten Versuch dann bejaht, wenn der Täter bei Abbruch der Handlung den Erfolg für möglich hielt (Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 = NJW 1980, 195; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 1 StR 283/81).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 188/79

    Versuchter Totschlag - Strafbefreiender Rücktritt vom beendeten Versuch -

    Unbeendet ist ein Versuch, wenn der Täter überzeugt ist, daß ohne weiteres Zutun der Erfolg nicht eintreten wird; rechnet er mit der Möglichkeit, daß das bereits Getane ausreicht, so ist ein beendeter Versuch gegeben (BGHSt 22, 330, 332; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 566/69 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1970, 381; Urteil vom 6. Juli 1976 - 1 StR 286/76 -).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 595/78

    Abgrenzung zwischen Körperverletzungsdelikten und einem mit bedingtem Vorsatz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abgrenzung des beendeten vom nicht beendeten Versuch die Vorstellung des Täters maßgebend (BGHSt 10, 129, 131; BGH GA 1956, 89; BGH, Urteil vom 6. Juli 1976 - 1 StR 286/76).
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